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Kolumnen: Was bringt der neue Pass? (Teil 2)
Veröffentlicht durch Ventilator am Dienstag 14. April 2009, 12:07
Aus der Neue-Besen-kehren-gut Abteilung
Gesetze P2501 schreibt: "Diesmal behandle ich einen weiteren umstrittenen Punkt: Die Ausweise sollen nicht mehr in den Gemeinden ausgestellt werden, sehr zum Ärger der Einwohnerämter. Das ist aber nur eine der Neuerungen. Hier also Teil 2: Was ändert bei der Ausstellung?"

"Aktuelle Situation

Der Antrag für einen Pass oder eine ID wird grundsätzlich bei der Gemeinde gestellt, wobei den Kantonen zusätzliche Erfassungszentren erlaubt sind. Die Gemeinde bzw. das Zentrum leitet den Antrag danach an die kantonale Ausstellungsbehörde weiter.

Die Ausstellungsbehörde prüft, ob der Antrag vollständig und korrekt ist, und ob der Ausweis ausgestellt werden kann. Dabei wird insbesondere auch geprüft, ob die Daten mit früher ausgestellten Ausweisen übereinstimmen, ob die Person mündig ist (falls nein braucht sie die Zustimmung der Eltern bzw. des Vormunds), ob ein bestehender Ausweis hinterlegt oder eingezogen wurde, und ob eine Schriftensperre vorliegt.

Ist alles in Ordnung, so wird der Ausweis angefertigt und zugestellt. Die Ausstellung wird mit allen Ausweisdaten dem FedPol gemeldet. Danach sind die lokalen Kopien der Daten zu vernichten.

Neuerungen

Der Antrag kann nur noch in kantonalen Erfassungszentren erfolgen. Grundsätzlich kann jeder Kanton so viele davon aufstellen, wie er will, aus Kostengründen werden es aber wohl nur einige wenige pro Kanton sein. Identitätskarten können im Zuge einer Übergangsregelung während zweier Jahre nach Inkrafttreten der Änderung auf dem alten Weg beantragt werden.

Die Ausweisgebühren müssen von Gesetzes wegen „familienfreundlich“ sein.

Für die technische Ausrüstung – und ganz allgemein für die Datenerfassung in den Zentren – gibt es klare Vorschriften durch den Bund.

Neu gibt es Regelungen für die Firmen, welche Waren oder Dienstleistungen für die Ausweise erbringen (dazu gehört auch die Chipherstellung). Insbesondere sind sie verpflichtet, nachzuweisen, dass in der geforderten Qualität und Quantität geliefert wird, und der Datenschutz gewährleistet ist.

Quellen: Abstimmungsbüchlein, aktuelles Ausweisgesetz."

Dave Arnson ist gestorben | Druckausgabe | Interview mit Freifunk.net  >

 

 
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  • 'Was bringt der neue Pass? (Teil 2)' | Einloggen/Account erstellen | 10 Kommentar(e) | Kommentare durchsuchen
    Schwelle:
    Das Kleingedruckte: Der Besitzer der folgenden Kommentare ist wer immer sie eingeschickt hat. Wir sind in keiner Weise für sie verantwortlich.
    Was mich interessieren würde... (Score:1)
    Von rettichschnidi am Tuesday 14. April 2009, 14:24 MEW (#1)
    (User #2190 Info)
    laut gewissen Berichten ( beispielsweise vom SF ) ist der Pass 06 ja auslesbar ohne (wie vorgesehen) dass der Pass dazu geöffnet sein muss.
    Stimmt das so? Wurde tatsächlich schon beim Pass 06 derart gepatzt, und nun wird uns gesagt der Pass 10 sicher sein? Diesmal aber gaaaaaaanz sicher!?
    [ Beantworten | eine Stufe hinauf ]

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