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Kolumnen: Was bringt der neue Pass? (Teil 3)
Veröffentlicht durch XTaran am Mittwoch 22. April 2009, 16:42
Aus der Fingerbook-statt-Facebook Abteilung
Gesetze P2501 schreibt: "Zum Abschluss der Serie kommen wir zum wohl umstrittensten Punkt: Der zentralen Datenbank. Vor allem von der linken Ratshälfte hagelt es Kritik an der „Zwangsfichierung“. Daher nun Teil 3: Was ändert bei der Datenspeicherung?

P2501 schreibt:

"Aktuelle Situation

Die Ausstellungsbehörden dürfen die erfassten Daten selbst nur für die Ausstellung verwenden. Danach werden die Daten dem FedPol gemeldet, und in einer nationalen Datenbank erfasst. Lokale Kopien müssen gelöscht werden.

Die nationale Datenbank enthält insbesondere:

  • sämtliche Passdaten (einschliesslich des Fotos)
  • allfällige Änderungen der Passdaten
  • wann welche Behörde welchen Ausweis ausgestellt hat
  • Einträge betreffend Schriftensperre, Ausweisentzug oder -hinterlegung, etc.

Neben dem FedPol können auch die Ausstellungsbehörden, das Grenzwachtkorps und die Polizei auf die Datenbank lesend zugreifen. Im Rahmen eines Amtshilfeverfahrens kann ein Auszug auch ausländischen Behörden übermittelt werden. Desweiteren muss die zuständige Ausstellungsbehörde informiert werden, wenn sich ein Grund ergibt, weswegen einer bestimmten Person kein Ausweis mehr ausgestellt werden darf (Schriftensperre etc.).

Die Daten dürfen ausschliesslich für die Ausweisausstellung und für Identitätsabklärungen verwendet werden, sowie für die Meldung des Verlusts eines Ausweises. Mit „Identitätsabklärung“ sind nur Personenkontrollen gemeint, keine Fahndung.

Neuerungen

Zu den Passdaten gehören neu auch die Fingerabdrücke, weswegen sie ebenfalls in der Datenbank erfasst werden.

Polizei und Grenzwachtkorps wird erlaubt, zur Identitätsabklärung auch mit den biometrischen Daten zu suchen, falls sich die betreffende Person nicht ausweisen kann.

Neu darf ein Auszug der Daten weitergegeben werden zwecks Identifizierung der Opfer von Unfällen, Naturkatastrophen und Gewalttaten, sowie von vermissten Personen.

Quellen: Abstimmungsbüchlein, aktuelles Ausweisgesetz."

WoZ: Aufruf zur präventiven Fingerabdrucksammlung | Druckausgabe | Internet-Community Meeting am Freitag am Tweakfest  >

 

 
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    Schwelle:
    Das Kleingedruckte: Der Besitzer der folgenden Kommentare ist wer immer sie eingeschickt hat. Wir sind in keiner Weise für sie verantwortlich.
    Klingt vernünftig (Score:2)
    Von bones am Thursday 23. April 2009, 11:08 MEW (#1)
    (User #481 Info) http://www.chabis.ch
    Das, was im Gesetz steht, ist IMHO sinnvoll und sogar nützlich. Die Gegner befürchten aber eine Verwendung der Daten, die eben *nicht* diesen Regeln entspricht sondern später mal mit "Terrorbekämpfung" o.ä. begründet wird.

    Wie aber soll man so etwas verhindern? Klar, durch das Verhindern so einer DB. Nur - die Daten sind ja vorhanden und können immer noch inoffiziell irgendwo aufgezeichnet werden. In einem solchen Fall würden sie aber dann nur noch zu inoffiziellen Zwecken zur Verfügung stehen und eben nicht mehr zu den Dingen, die wir alle praktisch und positiv finden. Wenn man also davon ausgeht, dass der Staat eine offiziell existierende DB sowieso auch zu inoffiziellen Zwecken missbrauchen wird dann wird er auch existierende Daten zu einer inoffiziellen Datenbank zusammenfassen. Wieso sollte er das eine dann tun, aber das andere nicht?

    Grüsse vom Knochen
    --
    Tiere töten, um zu leben. Menschen sterben, um zu töten.
    [ Beantworten | eine Stufe hinauf ]
    ein paar mehr Infos (Score:0)
    Von Anonymer Feigling am Thursday 23. April 2009, 15:41 MEW (#2)
    Etwas zwischen den Zeilen des Abstimmungsbüchleins zu lesen, wäre wohl nicht soooo schlecht. Ein paar mehr Infos gibt es hier.
    [ Beantworten | eine Stufe hinauf ]

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