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Neues Urheberrecht tritt in Kraft
Veröffentlicht durch Ventilator am Mittwoch 02. Juli 2008, 01:42
Aus der verschlimmbesserten Abteilung
Gesetze Am 1. Juli 2008 ist in der Schweiz das neue revidierte Urheberrechtsgesetz in Kraft getreten. Eigentlich sollten damit rechtliche Grauzonen ausgemerzt und Unklarheiten beseitigt werden. Dass dem aber an manchen Stellen nicht so ist, fasst der PCTipp in diesem Artikel schön zusammen.

ICANN gibt Top-Level-Namespace frei | Druckausgabe | ICQ ändert mal wieder Protokoll und sperrt alte Clients aus  >

 

 
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  • neue revidierte Urheberrechtsgesetz
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  • 'Neues Urheberrecht tritt in Kraft' | Einloggen/Account erstellen | 7 Kommentar(e) | Kommentare durchsuchen
    Schwelle:
    Das Kleingedruckte: Der Besitzer der folgenden Kommentare ist wer immer sie eingeschickt hat. Wir sind in keiner Weise für sie verantwortlich.
    Wirksam... (Score:2)
    Von bones am Wednesday 02. July 2008, 10:28 MEW (#1)
    (User #481 Info) http://www.chabis.ch
    Ist eigentlich eine technische Massnahme, die mit einem kleinen Tool ausgehebelt werden kann, nicht automatisch unwirksam und fällt folglich nicht unter's Gesetz? Und dann gibt es noch das Zeug wie CSS, das ja für die Durchsetzung von Regionencodes erfunden wurde (Abspielschutz gewissermassen) und *nicht* als Kopierschutz.

    Tja, bis das geklärt ist würde ich natürlich ebenfalls die Programme aus der DB nehmen. Wer hat schon Lust, gleich mal der zu sein, an dem das neue Gesetz ausgiebig getestet wird!

    Spannend wird, ob jetzt geklagt wird oder ob die, welche klagen könnten, sehr genau sehen, dass sie längst nicht immer eine Chance hätten und deshalb lieber mit FUD die Leute zur Selbstzensur treiben.

    Grüsse vom Knochen
    --
    Tiere töten, um zu leben. Menschen sterben, um zu töten.
    [ Beantworten | eine Stufe hinauf ]
    • Re: Wirksam... by P2501 (Score: 3) Wednesday 02. July 2008, 11:12 MEW
    jedes Gesetz hat seine Lücken... (Score:2)
    Von KingDom (kingdom auf weltuntergang punkt ch) am Wednesday 02. July 2008, 12:23 MEW (#3)
    (User #55 Info)
    Ich denke, es könnte unter den (heutigen) Umständen schwierig werden, das Gesetz vernünftig durchzusetzen.
    Aus: Diesem Tagi-Artikel: «jede Werkverwendung im persönlichen Bereich und im Kreis von Personen, die unter sich eng verbunden sind, wie Verwandte oder Freunde.» Zählen MySpace-, Facebook-, was-auch-immer-Freunde dazu? Ich freue mich schon mal darauf, dass es eine Freundschaftsnorm geben wird ;)

    Es ist verboten Programme und Anleitungen zur Umgehung des Kopierschutzes ins Netz zu stellen aber vielleicht haben Hierzulande ja auch die illegalen Primzahlen wieder ein revival.

    Der Absatz b.3 im Art 69a schliesst meiner Ansicht nach auch ein Hintertürchen auf:
    "Auf Antrag der in ihrem Schutz verletzten Person wird mit Busse bestraft, wer vorsätzlich und unrechtmässig:
    Vorrichtungen, Erzeugnisse oder Bestandteile herstellt [...], oder sonst wie verbreitet [...] oder Dienstleistungen erbringt, die: [...]
    2. abgesehen von der Umgehung wirksamer technischer Massnahmen nur einen begrenzten wirtschaftlichen Zweck oder Nutzen haben, oder
    3. hauptsächlich hergestellt, [...] werden, um die Umgehung wirksamer technischer Massnahmen zu ermöglichen oder zu erleichtern;"

    Es scheint also völlig in Ordnung, wenn ich in alle meine Programme noch ein Extrafeature einbaue, damit ein Kopierschutz umgangen werden kann. Kann man vielleicht alle CD-Ripper & Co. einfach in einem "Backup-Bundle" zusammenfassen und dann ist das ok? Dann ist ja per definition der Hauptzweck das Erstellen des Backups und das Umgehen des Kopierschutzes reines Mittel zum Zweck.

    Für die die es interessiert:

  • Bundesgesetz über das Urheberrecht und verwandte Schutzrechte

  • Bundesbeschluss über die Genehmigung von zwei Abkommen der Weltorganisation für geistiges Eigentum und über die Änderung des Urheberrechtsgesetzes

    ich verfolge die weitere Entwicklung auf jeden Fall gespannt. Ach ja damit mich keiner zu Wörtlich nimmt: IANAL ;)
    --
    You live and learn; or you don't live long.
  • [ Beantworten | eine Stufe hinauf ]

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