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BoingBoing über "Swiss DMCA"
Veröffentlicht durch Ventilator am Donnerstag 29. November 2007, 15:31
Aus der verbotenen Abteilung
Gesetze Anonymer Feigling schreibt: "BoingBoing veröffentlicht einen Aufruf, das Referendum gegen das neue Schweizer Urheberrecht zu ergreifen. Unter anderem kriminalisiere es die Umgehung von DRM und drohe mit einjährigen Haftstrafen für Urheberrechtsverletzungen, die nicht gewerbsmässig begangen werden."

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    Missverständniss (Score:2)
    Von P2501 am Thursday 29. November 2007, 15:48 MEW (#1)
    (User #31 Info) http://www.p2501.ch/

    Da hat der Gute was missverstanden. Gesetzlich geschützt sind Massnahmen, die geeignet und gedacht sind, die illegitime Nutzung zu erschweren. DRM ist aber dazu gedacht, die legitime Nutzung teilweise zu verunmöglichen, und fällt somit nicht unter das Gesetz.

    Das ist nicht nur meine Meinung, sondern steht so in der bundesrätlichen Botschaft, welche die korrekte Gesetzesauslegung erläutert. Das ist der Grund warum niemand, auch nicht die Konsumentenschützer, das Referendum ergriffen hat.

    Natürlich besteht leider die Gefahr, dass die Musik- und Filmindustrie versuchen wird, ihre Interpretation des Gesetzes vor Gericht durchzubringen. Aber das ist ja nichts neues. Sie haben ja auch schon erfolglos versucht, Downloads zu kriminalisieren, oder Parallelimporte von DVDs zu verhindern.


    --
    Nicht Kommerz oder Gesetze können OpenSource zerstören, sondern Paranoia und Fanatismus.

    Re: Missverständnis (Score:0)
    Von Anonymer Feigling am Friday 30. November 2007, 03:03 MEW (#2)

    Schweizer Gerichte neigen dazu, die Botschaft des Bundesrates komplett zu ignorieren. Anders war z.B. das Fehlurteil in Sachen Spam im Kanton Zug nicht zu erklären.

    Der Sinn bzw. Zweck eines Gesetzes muss direkt daraus erkennbar sein. Denn was der Bundesrat da mitliefert, wird keinen jemals wieder interessieren. Das hat ja die Gerichtspraxis bereits bewiesen.

    Aus diesem Grund wäre es unbedingt notwendig, genau diese Unklarheiten zumindest noch auszuräumen, bevor der Wisch in Kraft tritt. Es ist gefährlich, ausgerechnet jenen Punkt so unklar zu lassen, der wohl die meisten Konsumenten diesbezüglich interessiert und der sie auch tatsächlich tangiert.


    Re: Missverständnis (Score:2)
    Von P2501 am Friday 30. November 2007, 09:19 MEW (#4)
    (User #31 Info) http://www.p2501.ch/

    IANAL

    Beim Spamurteil widerspricht der Gesetzestext der Botschaft, und in dieser Situation muss das Gericht dem Gesetz folgen. Ich weiss gerade nicht, warum das hier der Fall war, aber normalerweise geschieht dies, wenn das Parlament vor der Verabschiedung den Text ändert. Wie auch immer; bei der vorliegenden Revision des Urheberrechts liegt kein solcher Widerspruch vor.

    Zudem ist der Gesetzestext eigentlich eindeutig. Schwer verständlich wird er nur durch den etwas heftigen Jargon. Ich zitiere aus dem neuen Artikel 39a:

    1 Wirksame technische Massnahmen zum Schutz von Werken und anderen Schutzobjekten dürfen nicht umgangen werden.

    So weit, so klar.

    2 Als wirksame technische Massnahmen im Sinne von Absatz 1 gelten Technologien und Vorrichtungen wie Zugangs- und Kopierkontrollen, Verschlüsselungs-, Verzerrungs- und andere Umwandlungsmechanismen, die dazu bestimmt und geeignet sind, unerlaubte Verwendungen von Werken und anderen Schutzobjekten zu verhindern oder einzuschränken.

    Hier ist eine Erläuterung nötig: Das Wort "erlaubt" in einem Gesetzestext steht, sofern nicht explizit anders angegeben, für "nach dem Gesetz erlaubt". Unerlaubte Nutzungen nach diesem Artikel sind also etwa öffentliche Vorführungen oder das öffentliche Anbieten von Kopien ohne Genehmigung, nicht aber das Wiedergeben auf beliebigen Geräten oder das Erstellen von Privatkopien. DRM kann unerlaubte Nutzungen zwar auch verhindern, aber das ist nicht der Zweck sondern ein Nebeneffekt. Der Zweck ist es, Einschränkungen durchzusetzen, die über das gesetzlich Mögliche hinausgehen. Somit fällt DRM nicht unter dieses Gesetz.

    Aber auch ein reiner Kopierschutz ist nicht sakrosant. Zwar darf aufgrund von Absatz 3 keine Software bzw. keine Geräte in Umlauf gebracht werden, deren Hauptzweck die Umgehung ist, der Besitz steht aber nicht unter Strafe (ausser bei Besitz zu Distributionszwecken), und für die Anwendung gibt es ebenfalls eine Ausnahme:

    4 Das Umgehungsverbot kann gegenüber denjenigen Personen nicht geltend gemacht werden, welche die Umgehung ausschliesslich zum Zweck einer gesetzlich erlaubten Verwendung vornehmen.

    Wie man sieht, existieren hier viele Schlupflöcher, und das keineswegs versehentlich.


    --
    Nicht Kommerz oder Gesetze können OpenSource zerstören, sondern Paranoia und Fanatismus.

    Re: Missverständnis (Score:2)
    Von bones am Friday 30. November 2007, 11:26 MEW (#6)
    (User #481 Info) http://www.chabis.ch
    Beim Spamurteil widerspricht der Gesetzestext der Botschaft,

    Offensichtlich. Ich hatte mich ja im Vorfeld auch mit dem Thema befasst, da ich damit rechnete, mal Kundenfragen beantworten zu müssen. Da hat mir das Bundesamt auch ganz klar Dinge gesagt, die jetzt im Urteil völlig anders herausgekommen sind. Wer hätte jetzt eigentlich dafür gehaftet, wenn ich einem Kunden aufgrund dieser Botschaft einen falschen Ratschlag erteilt hätte? Da wäre ich evtl. haftbar... aber der Bund wohl nicht?

    Hoffen wir mal, dass es beim DRM-Gesetz hinterher nicht auch noch so herauskommt. Im Sinne der Rechtssicherheit ist das ja jeweils nicht gerade ein Hit!

    Grüsse vom Knochen
    --
    Tiere töten, um zu leben. Menschen sterben, um zu töten.
    Re: Missverständnis (Score:0)
    Von Anonymer Feigling am Friday 30. November 2007, 23:05 MEW (#7)
    Deine Ansicht zu DRM in aller Ehren, aber ich halte das nicht für ein "loophole", welches Umgehung von DRM legalisiert. DRM an sich verhindert doch keine analogen Kopien, d.h. Du kannst immer noch genauso Kopien erstellen, wie man es gemacht hat, als das Recht auf Privatkopie geschaffen wurde. Für private Zwecke ist eine gute analoge Kopie von Bild und Ton eigentlich auch immer ausreichend, insbesondere, da man heute digital speichert, also die Verluste wesentlich geringer sind, als bei MC- oder VHS-Aufnahmen. Ich sehe darin auch keine Umgehung von DRM, denn D steht ja für "digital". DRM kann und will nicht regeln, was mit den Daten nach der D/A-Wandlung geschieht.

    Natürlich gibt es auch Interessen, die Analog-Hintertür zu schließen, indem man die Ausgabe soweit wie möglich Digital hält, was ironischerweise meist auch die Ausgabequalität (HDMI/DRI/SP-DIF). Wirklich problematisch wird es erst, wenn Geräte gar nicht mehr analog aufnehmen können, z.B. dadurch dass sie Wasserzeichen oder andere Markierungen erkennen. Mit Laserkopierern und Photoshop lassen sich ja angeblich keine Geldscheine kopieren, daher ist das nicht wirklich Zukunftsmusik. Bei diesen Maßnahmen könnte man dann wirklich argumentieren, dass man entrechtet wird und dem guten Willen der Distributoren ausgeliefert ist. Aber bis das in Hardware gegossen sind, wurden die Gesetze vielleicht schon längst weiter verschärft und räumen dem Konsumenten sowie keine Rechte ein, die ihnen Hersteller nicht zugestehen wollen.

    Dass die Gesetzgebung Innovationen bremst oder verhindert ist auch nichts neues, z.B. werden Drive-by-Wire oder gar autonome Fahrzeuge nicht angeboten, weil es dazu viele ungeklärte Rechtsfragen gibt bzw. die Hersteller nicht für Unfälle haften wollen. Sobald der Gesetzgeber darauf eingeht, gibt es solche Technik ratzfatz auf dem Markt. In diesem Sinne kann DRM durchaus ein Comeback feiern auch wenn es im Moment so aussieht, als wäre es bereits am Ende.
    Re: Missverständnis (Score:2)
    Von P2501 am Sunday 02. December 2007, 22:52 MEW (#9)
    (User #31 Info) http://www.p2501.ch/

    Deine Ansicht zu DRM in aller Ehren, aber ich halte das nicht für ein "loophole", welches Umgehung von DRM legalisiert.

    Nun, wie ich schon in meinem ersten Kommentar geschrieben habe, ist das keineswegs nur meine Meinung, sondern auch jene des Bundesrates, und im Unterschied zum Spamurteil stimmen Botschaft und Gesetzestext hier überein. Im Übrigen wird dadurch die Umgehung von DRM nicht legalisiert, sondern sie wird gar nicht erst verboten. Gemäss der Botschaft ist es ausdrücklich nicht Absicht des Gesetzgebers, DRM zu schützen.

    Natürlich gibt es auch Interessen, die Analog-Hintertür zu schließen, indem man die Ausgabe soweit wie möglich Digital hält,

    Es gibt Konverter auf dem Markt, die daraus wieder Analoge Signale erzeugen. Sogar für HDMI (trotz Verschlüsselung), und ganz legal. Die IFPI wird die Geräte zwar für ungesetzlich erklären lassen versuchen, aber ich räume ihr da sehr schlechte Chancen ein.

    Wirklich problematisch wird es erst, wenn Geräte gar nicht mehr analog aufnehmen können, z.B. dadurch dass sie Wasserzeichen oder andere Markierungen erkennen.

    Man braucht volle Kontrolle über Hard- und Software, um einen derartigen Schutz durchzuziehen. Banknoten mag man auf einem Fotokopierer vielleicht nicht kopieren können, aber Einscannen und Ausdrucken dürfte kein Problem sein. Nicht, das ich es empfehlen würde.


    --
    Nicht Kommerz oder Gesetze können OpenSource zerstören, sondern Paranoia und Fanatismus.

    Artikel + weiterführende Infos auf arstechnica.com (Score:1)
    Von mr.nope am Friday 30. November 2007, 08:21 MEW (#3)
    (User #887 Info)
    Auch arstechnica hat einen informativen Artikel zum Thema. Interessant sind vorallem die darin enthaltenen Links, z.B. auf den vom Bund herausgegebenen Pocketguide.
    --mr.nope
    Re: Artikel + weiterführende Infos auf arstechnica (Score:2)
    Von P2501 am Friday 30. November 2007, 09:34 MEW (#5)
    (User #31 Info) http://www.p2501.ch/
    Man sollte wohl noch anmerken, dass die Broschüre vor der Debatte zusammengestellt wurde, und zwar weitgehend korrekt ist, aber ein paar Ungenauigkeiten enthält. So werden zum Beispiel Region Codes fälschlicherweise als technische Massnahme zum Urheberrechtsschutz bezeicnet.

    --
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    no-dmca.ch (Score:0)
    Von Anonymer Feigling am Sunday 02. December 2007, 20:08 MEW (#8)
    Lasst es uns versuchen!

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