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GPL v3: Erster Entwurf online
Veröffentlicht durch XTaran am Montag 16. Januar 2006, 20:03
Aus der Global-Notices-sind-manchmal-auch-nützlich Abteilung
Open Source Manchmal sind lilos Global Notices im Freenode-IRC-Netz auch nützlich: Darüber habe ich gerade erfahren, daß der erste Entwurf für die bereits im Voraus ein großes Medien-Echo erzeugt habende Version 3 der GNU General Public License online gestellt wurde. Eine Suche beim deutschsprachigen Google News brachte bisher nur einen gerade mal eine Stunde alten, dafür aber dreiseitigen Golem-Artikel zu Tage, beim englischsprachigen noch gar keinen. Dazu gibt desweiteren es im Freenode-IRC-Netz den Diskussionskanal #gplv3. Update 22:17 Uhr: Bei Heise und bei OS News gibt's jetzt auch Artikel dazu mit jeweils informativen Links.

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    Webservices? (Score:0)
    Von Anonymer Feigling am Monday 16. January 2006, 20:28 MEW (#1)
    Wie sieht es nun in der Version 3 mit der Freiheit von Webservices aus?
    Re: Webservices? (Score:0)
    Von Anonymer Feigling am Monday 16. January 2006, 20:35 MEW (#2)
    Wie wär's mit selber lesen?
    Re: Webservices? (Score:0)
    Von Anonymer Feigling am Monday 16. January 2006, 21:08 MEW (#3)
    Sorry kann nicht mehr als 160 Characters lesen.
    wdiff (Score:1)
    Von boomi (symlinkleser@number.ch) am Monday 16. January 2006, 23:32 MEW (#4)
    (User #1126 Info) http://www.number.ch
    Ein wdiff zwischen der GPL2 und dem Draft sagt mehr als tausend Worte.

    Und fuer die Erbsenzaehler haben wir Statistiken:
    GPL-2: 2968 words 1725 58% common 144 4% deleted 1099 37% changed
    GPL-3draft: 4568 words 1725 37% common 271 5% inserted 2572 56% changed

    Zum Inhalt sag ich nix, erst mal lesen...
    Zum Inhalt... mein Senf (Score:2, Tiefsinnig)
    Von mirabile (root@[IPv6:2001:6f8:94d:4:2c0:9fff:fe1a:6a01]) am Monday 16. January 2006, 23:44 MEW (#5)
    (User #504 Info) http://mirbsd.de/
    http://article.gmane.org/gmane.os.miros.general/1635
    Ich bin BSDler, ich darf das!
    Dieser Platz zu vermieten!
    Nicht wirklich besser (Score:3, Informativ)
    Von P2501 am Tuesday 17. January 2006, 15:00 MEW (#6)
    (User #31 Info) http://www.p2501.ch/

    Sicher, es gibt ein paar interessante Neuerungen. Die Generalpatentlizenz etwa (es wird eine Patentlizenz impliziert für alle die Software betreffenden Patente des Autors). Aber alles in allem hat sich nicht viel geändert. Die Lizenz ist immer noch langatmig formuliert, lässt immer noch einen grossen Interpretationsspielraum zu, und enthält meiner Meinung nach noch mehr juristisch fragwürdige Absätze als zuvor.

    Das grösste Problem sehe ich in der Ausweitung dessen, was als "vollständiger Quellcode" bezeichnet wird. Darunter fällt neu unter anderem auch externe Software, die für den Betrieb der eigenen Software benötigt wird, selbst wenn man nur mit ihr kommuniziert. Davon ausgenommen sind lediglich externe Programme, die ein Betriebssystembestandteil sind, oder mit denen in standardisierten, patentfreien Protokollen kommuniziert wird.

    Das Problem dabei: Viele Peripherie basiert heutzutage auf CPUs oder CPU-ähnlicher Hardware, und wird von einer Firmware gesteuert. Der Quellcode zu dieser Firmware ist üblicherweise nicht verfügbar. Verwendet die Peripherie nun auch noch ein nicht standardisiertes Protokoll, was recht häufig ist, so kann der Treiber dazu nicht unter dieser Lizenz veröffentlicht werden. Das wiederum macht es zwar nicht unmöglich, aber unpraktisch, Kernel mit monolithischer Architektur (so wie Linux) unter diese Lizenz zu stellen.


    --
    GPL ist der Versuch, den Ring gegen Sauron einzusetzen.

    Re: Nicht wirklich besser (Score:0)
    Von Anonymer Feigling am Tuesday 17. January 2006, 15:30 MEW (#7)
    Deshalb ist Hurd wohl ein Micro-Kernel. Die Linux-Entwickler dagegen wollen offensichtlich eigentlich keine Binaerkomponenten. Ist Linux nicht sowieso auf GPL v2 hartkodiert?
    Re: Nicht wirklich besser (Score:2)
    Von P2501 am Tuesday 17. January 2006, 15:54 MEW (#8)
    (User #31 Info) http://www.p2501.ch/

    Die Linux-Entwickler dagegen wollen offensichtlich eigentlich keine Binaerkomponenten.

    Keine Binärkomponenten im Kernel, und auch keine Treiber, die selbst Binärkomponenten enthalten. Jedoch wollte man Firmware nicht generell verteufeln. Vielmehr propagierte man als Lösung, die Firmware entweder auf einem Flash im Gerät unterzubringen, oder dann in einer separeten Datei, die bei der Initialisation auf das Gerät übertragen wird. Aber mit diesem Vorschlag für die GPLv3 wär das auch nicht mehr möglich, ausser es wird eben ein Standardprotokoll zwischen Treiber und Gerät verwendet.

    Ist Linux nicht sowieso auf GPL v2 hartkodiert?

    Nein. Es ist juristisch nicht zulässig, eine GPL-Software auf einer bestimmten Version der Lizenz festzunageln. Da die Standard Kerneldistribution in ihrer aktuellen Form aber nicht mit einer derartigen GPLv3 kompatibel wäre, käme es etwa darauf raus.


    --
    GPL ist der Versuch, den Ring gegen Sauron einzusetzen.

    Re: Nicht wirklich besser (Score:1)
    Von burnstone (/me@/me.ch) am Tuesday 17. January 2006, 19:20 MEW (#9)
    (User #1584 Info) http://www.burnstone.ch
    "Nein. Es ist juristisch nicht zulässig, eine GPL-Software auf einer bestimmten Version der Lizenz festzunageln. Da die Standard Kerneldistribution in ihrer aktuellen Form aber nicht mit einer derartigen GPLv3 kompatibel wäre, käme es etwa darauf raus."

    Mag sein. Aber was ist mit dem hier:
    --
    /usr/src/linux/COPYING:
    "Also note that the only valid version of the GPL as far as the kernel is concerned is _this_ particular version of the license (ie v2, not v2.2 or v3.x or whatever), unless explicitly otherwise stated."
    --

    Hat das irgendeinen Einfluss?

    Gruss

    burnstone
    Re: Nicht wirklich besser (Score:0)
    Von Anonymer Feigling am Tuesday 17. January 2006, 19:55 MEW (#10)
    Wieso soll das juristisch nicht zulaessig sein? Weil oben steht "changing it is not allowed"? Der Blanko-Check in Form "or any later version" ist doch nicht wirklich beruhigend. Ich wuerde sowieso keine Lizenzen benutzen, die ich nicht von A-Z verstehe. Schon gar nicht fuer etwas, dass ich "frei" nennen moechte.
    Re: Nicht wirklich besser (Score:1)
    Von mirabile (root@[IPv6:2001:6f8:94d:4:2c0:9fff:fe1a:6a01]) am Wednesday 18. January 2006, 00:24 MEW (#11)
    (User #504 Info) http://mirbsd.de/
    Und der "Blanko-Scheck" ist nicht Bestandteil
    der Lizenz, sondern ein nicht normativer An-
    hang derselben.

    Alles soweit in Ordnung. jupp (mein Editor)
    kommt auch unter GPL Version 1, no later.

    Ich bin BSDler, ich darf das!
    Dieser Platz zu vermieten!
    Re: Nicht wirklich besser (Score:2)
    Von P2501 am Wednesday 18. January 2006, 09:30 MEW (#12)
    (User #31 Info) http://www.p2501.ch/

    Schon. Aber wenn du willst, kannst du den Editor auch unter GPLv2 oder v3 rausgeben, sofern GPLv1 sowie der Editor selbst nicht mit diesen inkompatibel sind.

    Wobei hier zugegebenermassen auch Interpretationsspielraum herrscht. Manche sind auch der Meinung, dass die einzelnen Versionen der GPL alle zueinander inkompatibel sind, und dass demzufolge nur auf eine andere Version gewechselt werden kann, wenn man selbst der Autor ist, oder wenn es ausdrücklich erlaubt wurde.


    --
    GPL ist der Versuch, den Ring gegen Sauron einzusetzen.

    Re: Nicht wirklich besser (Score:1)
    Von mirabile (root@[IPv6:2001:6f8:94d:4:2c0:9fff:fe1a:6a01]) am Wednesday 18. January 2006, 13:08 MEW (#13)
    (User #504 Info) http://mirbsd.de/
    Natürlich kann nur der Autor die Lizensierung
    ändern (oder anderen erlauben, sich die Ver-
    sion der GPL auszusuchen).

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    Re: Nicht wirklich besser (Score:2)
    Von P2501 am Wednesday 18. January 2006, 14:24 MEW (#14)
    (User #31 Info) http://www.p2501.ch/

    Jupp, du hast recht (und ich unrecht). Ich hab die GPL(v2) nochmals genau studiert. Der Autor kann bestimmen, ob die GPL einer bestimmten Version, oder die GPL ab einer bestimmten Version als die gültige betrachtet werden kann, und diese Regelung kann nicht mehr geändert werden ausser durch den Autor selbst für einen neuen Release.

    Das trägt meiner Meinung nach allerdings nur noch mehr zum allgemeinen Chaos bei. Code aus deinem Editor unter GPLv1 könnte zum Beispiel in andere Software unter GPLv1 integriert werden, nicht aber in solche unter GPLv2 oder v3. Nicht, das andere OpenSource Lizenzen nicht zum Teil auch darunter leiden würden (Code unter 2-clause BSD darf in Code unter 3-clause BSD oder 4-clause BSD integriert werden, aber nicht umgekehrt).


    --
    GPL ist der Versuch, den Ring gegen Sauron einzusetzen.

    Re: Nicht wirklich besser (Score:1)
    Von mirabile (root@[IPv6:2001:6f8:94d:4:2c0:9fff:fe1a:6a01]) am Wednesday 18. January 2006, 17:32 MEW (#15)
    (User #504 Info) http://mirbsd.de/
    Zu a) Das steht nicht (nur) in der GPL, sondern
    in den entsprechenden Gesetzen. Der Autor (bzw.
    genauer Inhaber der exklusiven Verwertungsrechte)
    darf über die Lizensierung frei entscheiden und
    auch rückwirkend für alte Versionen die Lizenz-
    bedingungen ändern.
    Was er jedoch nicht kann ist, wenn er einmal was
    unter BSD/GPL/whatever freigegeben hat, den Leuten,
    die den Code zu genau diesen Bedingungen erhalten
    haben, wieder "wegnehmen" bzw. die neuen Bedin-
    gungen aufzwingen.

    Caldera (jetzt SCO) hat seinerzeit alte Unices
    rückwirkend unter 4-clause BSD Lizenz freigegeben.

    Zu b) Schwachsinn. BSD-artigen Lizenzen darfst
    Du mischen wie Du willst. Code von anderen Leuten
    relizensieren (i.e. die Lizenz ändern) darfst Du
    ohnehin nie. Was Du meinst ist das "Superset",
    und selbst das Zufügen von 4-clause BSD-style li-
    zensiertem Code zu 2-clause BSD code geht, nur
    "erhöht" sich dann das Superset um die Bedingun-
    gen.
    Bei den Copyleft-Lizenzen ist das was anderes,
    aber Du darfst auch 2-clause BSD Code nicht ein-
    fach unter GPLv2 relizensieren. Du darfst eigene
    Erweiterungen unter GPL stellen, wenn sie die not-
    wendige Schaffenshöhe erreichen, aber die BSD-
    Lizenz verbietet Dir das Entfernen der Klauseln.
    Zum Glück ist das Ganze aber kompatibel.

    Noch was am Rande:
    Ich habe gelesen, daß RMS gesagt haben soll, der
    Entwurf sei nicht mit den advertising clauses kom-
    patibel. Für mich liest sich aber der entspre-
    chende Absatz aus Sektion 7 so, daß das doch geht.
    Vielleicht muß er hier noch was dran feilen.

    Ich bin BSDler, ich darf das!
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    Re: Nicht wirklich besser (Score:2)
    Von P2501 am Wednesday 18. January 2006, 18:26 MEW (#16)
    (User #31 Info) http://www.p2501.ch/

    Der Autor (bzw. genauer Inhaber der exklusiven Verwertungsrechte) darf über die Lizensierung frei entscheiden und auch rückwirkend für alte Versionen die Lizenz- bedingungen ändern.

    Das stimmt so nicht. Eine einmal erteilte Lizenz kann nicht widerrufen oder geändert werden, es seie denn, diese Möglichkeit ist in der Lizenz selbst erwähnt. Oder bei Vertragsbruch des Lizenznehmers.

    BSD-artigen Lizenzen darfst Du mischen wie Du willst.

    Nun ja, wenn du "mischen" im Sinne einer Aggregation meinst, dann geht das auch mit GPL1 und GPL2 Code. Allerdings werden wir dort Schwierigkeiten kriegen, ein gültiges Superset zu definieren.

    Bei den Copyleft-Lizenzen ist das was anderes, aber Du darfst auch 2-clause BSD Code nicht einfach unter GPLv2 relizensieren.

    Wieso nicht? Die Bedingungen von 2-clause BSD sind in der GPL doch auch enthalten. Bei 3-clause ists etwas schwieriger, lässt sich aber mit einer Zusatzbedigung zur GPL lösen. 4-clause ist nicht möglich, weil GPL diese Form der Zusatzbedingung nicht erlaubt.


    --
    GPL ist der Versuch, den Ring gegen Sauron einzusetzen.

    Re: Nicht wirklich besser (Score:2)
    Von P2501 am Wednesday 18. January 2006, 19:41 MEW (#17)
    (User #31 Info) http://www.p2501.ch/

    BSD-artigen Lizenzen darfst Du mischen wie Du willst.

    Ich sehe jetzt, wo der "Knopf" liegt. Während GPL-Code unter verschiedenen Versionen der Lizenz aggregiert, aber nicht integriert werden darf, ist bei BSDL beides möglich. Allerdings hat eine solche Integration bei BSDL ein paar sehr seltsame, urheberrechtliche Auswirkungen. Als ich mir die überlegte, ging mir irgendwann folgender Satz durch den Kopf:

    "Urheberrecht! Für Leute, denen LISP zu einfach ist!" ;-)


    --
    GPL ist der Versuch, den Ring gegen Sauron einzusetzen.

    Re: Nicht wirklich besser (Score:0)
    Von Anonymer Feigling am Wednesday 18. January 2006, 19:56 MEW (#18)
    Da fehlt ein '('.
    Re: Nicht wirklich besser (Score:1)
    Von mirabile (root@[IPv6:2001:6f8:94d:4:2c0:9fff:fe1a:6a01]) am Wednesday 18. January 2006, 21:01 MEW (#19)
    (User #504 Info) http://mirbsd.de/
    >> Der Autor (bzw. genauer Inhaber der exklusiven
    >> Verwertungsrechte) darf über die Lizensierung frei entscheiden
    >> und auch rückwirkend für alte Versionen die Lizenz- bedingungen
    >> ändern.
    >>
    > Das stimmt so nicht. Eine einmal erteilte Lizenz kann nicht
    > widerrufen oder geändert werden

    Davon rede ich auch nicht. Er gibt einfach eine neue, zweite, Lizenz
    für die alten Sachen aus.

    >> BSD-artigen Lizenzen darfst Du mischen wie Du willst.
    >>
    > Nun ja, wenn du "mischen" im Sinne einer Aggregation meinst

    Nein.

    >> Bei den Copyleft-Lizenzen ist das was anderes, aber Du darfst
    >> auch 2-clause BSD Code nicht einfach unter GPLv2 relizensieren.
    >>
    > Wieso nicht? Die Bedingungen von 2-clause BSD sind in der GPL doch
    > auch enthalten.

    Nein. Ich zitiere:

    | 1. Redistributions of source code must retain the above copyright no-
    | tice, this list of conditions and the following disclaimer.
    | 2. Redistributions in binary form must reproduce the above copyright
    | notice, this list of conditions and the following disclaimer in the
    | documentation and/or other materials provided with the distribution.

    "must retain" ist hier das Schlüsselwort. Das ist die Lizenz, unter
    der Du den BSD-lizensierten Code erhalten hast. Die darf nur der Eigen-
    tümer (entweder explizit, oder implizit durch z.B. versehentliches Ver-
    öffentlichen eines gegen eine GPL-Library wie die libcygwin1 gelinkten
    Binaries - so gesehen bei freenet6.net) ändern (bzw. eine neue ausgeben).

    Ich bin BSDler, ich darf das!
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    Re: Nicht wirklich besser (Score:2)
    Von P2501 am Thursday 19. January 2006, 10:49 MEW (#20)
    (User #31 Info) http://www.p2501.ch/

    "must retain" ist hier das Schlüsselwort. Das ist die Lizenz, unter der Du den BSD-lizensierten Code erhalten hast. Die darf nur der Eigentümer (entweder explizit, oder implizit durch z.B. versehentliches Veröffentlichen eines gegen eine GPL-Library wie die libcygwin1 gelinkten Binaries - so gesehen bei freenet6.net) ändern (bzw. eine neue ausgeben).

    Das ist auch so ein Streitfall. Aber die verbreitetste Meinung ist die, dass die BSDL nur funktional und nicht wörtlich in der Nachfolgelizenz enthalten sein muss. Das heisst, man darf fremden BSDL-Code unter einer beliebigen Lizenz relizenzieren, sofern die neue Linzenz mindestens die selben Bedingungen enthält. Die Bedingungen müssen aber nicht identisch formuliert sein. Darum ist es auch legal, wenn BSDL-Code z.B. in Windows auftaucht.


    --
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    Re: Nicht wirklich besser (Score:1)
    Von mirabile (root@[IPv6:2001:6f8:94d:4:2c0:9fff:fe1a:6a01]) am Thursday 19. January 2006, 23:15 MEW (#21)
    (User #504 Info) http://mirbsd.de/
    Ja, das ist echt übel...
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    Re: Nicht wirklich besser (Score:1)
    Von mirabile (root@[IPv6:2001:6f8:94d:4:2c0:9fff:fe1a:6a01]) am Thursday 19. January 2006, 23:20 MEW (#22)
    (User #504 Info) http://mirbsd.de/
    Nein, bei mir heißt "to retain" immer noch
    beibehalten, und einen legalen Text darfst
    Du als Nicht-Autor nicht einfach entfernen.

    Wenn Du allerdings eine BSD-lizensierte Da-
    tei in ein GPL-Projekt einbindest, mußt Du
    den Nutzer (sans advertising clause) nicht
    darüber informieren, allerdings muß die Li-
    zenz in der Datei verbleiben (zwar auch in
    die Doku, aber da Du ja den Source eh' mit-
    lieferst, dürfte das ziemlich Latte sein).

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    Re: Nicht wirklich besser (Score:2)
    Von P2501 am Friday 20. January 2006, 09:53 MEW (#23)
    (User #31 Info) http://www.p2501.ch/

    Nein, bei mir heißt "to retain" immer noch beibehalten, und einen legalen Text darfst Du als Nicht-Autor nicht einfach entfernen.

    Genau das ist eben der Streitpunkt. Man kann das so interpretieren, dass der Lizenztext wörtlich beibehalten werden muss, oder, dass die durch den Lizenztext formulierte Bedingung beibehalten werden muss, aber nicht zwingend identisch formuliert.

    Letzteres scheint die verbreitetere Auslegung zu sein. Die Firmware der Sony PSP zum Beispiel enthält BSDL-Code und hat einen entsprechenden Copyright Vermerk in der Doku, aber keine BSD-Lizenz.


    --
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    Re: Nicht wirklich besser (Score:0)
    Von Anonymer Feigling am Friday 20. January 2006, 14:56 MEW (#24)
    Sicher? Zumindest online ist die komplette 4-clause BSDL zitiert:

    http://www.scei.co.jp/psp-license/pspnet.txt

    Aber immer daran denken: Sony is teh evil! Schade eigentlich.
    Re: Nicht wirklich besser (Score:2)
    Von P2501 am Friday 20. January 2006, 16:34 MEW (#25)
    (User #31 Info) http://www.p2501.ch/

    Hab wohl ein schlechtes Beispiel gewählt. Die Printdoku von dem Gerät liegt mir nicht vor, also kann ich es nicht definitiv sagen.

    Aber ehrlich gesag wird mir das langsam zu blöd. Mir ists an sich eh wurscht, da ich nicht vorhabe, irgendwelchen BSDL-Code zu relizenzieren. Sollen sich doch die Anwälte drüber prügeln. ;-p


    --
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    Re: Nicht wirklich besser (Score:1)
    Von mirabile (root@[IPv6:2001:6f8:94d:4:2c0:9fff:fe1a:6a01]) am Saturday 21. January 2006, 13:10 MEW (#26)
    (User #504 Info) http://mirbsd.de/
    *seufz* Und wer bezahlt uns einen?

    Noch ein Beispiel:
    http://www.feyrer.de/g4u/g4l.html

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