symlink.ch
Wissen Vernetzt - deutsche News für die Welt
 
symlink.ch
FAQ
Mission
Über uns
Richtlinien

Moderation
Einstellungen
Story einsenden

Suchen & Index
Ruhmeshalle
Statistiken
Umfragen

Redaktion
Themen
Partner
Planet

XML | RDF | RSS
PDA | WAP | IRC
Symbar für Opera
Symbar für Mozilla

Freunde
Benutzergruppen
LUG Switzerland
LUG Vorarlberg
LUGen in DE
SIUG
CCCZH
Organisationen
Wilhelm Tux
FSF Europe
Events
LinuxDay Dornbirn
BBA Schweiz
CoSin in Bremgarten AG
VCFe in München
Menschen
maol
Flupp
Ventilator
dawn
gumbo
krümelmonster
XTaran
maradong
tuxedo

 
Open-Source-Mitarbeit in Bewerbungen erwähnen?
Veröffentlicht durch XTaran am Montag 13. Dezember 2004, 10:13
Aus der Ask-Symlink Abteilung
Ausbildung liquidat schreibt: "Da ich aktuell an einigen Bewerbungen sitze, stellt sich die Frage, ob und wie man es einbringen könnte, dass man an Open Source Projekten mitgearbeitet hat."

liquidat weiter: "Wenn es auch für mich unter anderem weniger Programmentwicklung als viel mehr Forenarbeit (=Basisarbeit ;) ) ist, so hat eine umfangreiche Mitarbeit mit einigen Hundert Beiträgen unterschiedlichster Art in der Wikipedia doch einen gewissen Wert, oder nicht? Immerhin zeigt es sowohl das Engagement als auch eine gewisse Fähigkeit im Schreiben von Texten. Hinzu kommt die Fähigkeit zur Gruppenarbeit und -Koordination.

Ist das nicht vergleichbar mit z.B. Engagement in Vereinen oder Parteien, was man unter bestimmten Bedingungen ja auch in Bewerbungen und Lebensläufe packt? Aber wann man das machen würde - ab wie vielen Beiträgen? Ab wie viel Mitarbeitszeit?"

Webseiten für junge Amerikaner | Druckausgabe | Strato an Freenet verkauft  >

 

 
symlink.ch Login
Login:

Passwort:

extrahierte Links
  • Open Source Initiative
  • Wikipedia
  • liquidat
  • Mehr zu Ausbildung
  • Auch von XTaran
  • Kolumnen
  • Das Internet macht Hitparade
  • *NIX-Tipp #1: Shell versus Terminalgrösse
  • Essbarer iPod?
  • BitTorrent vs Kabelmodem?
  • Der Alte Mann und die Flut
  • Alle Jahre wieder
  • Hack-Är-Weihnacht und die Folgen
  • Keine Leben ohne Internet möglich?
  • Open-Source-Mitarbeit in Bewerbungen erwähnen?
  • Geeks und ihre Weltanschauungen, Teil 29: Backen zur Weihnachszeit
  • Diese Diskussion wurde archiviert. Es können keine neuen Kommentare abgegeben werden.
    Damals... (Score:2)
    Von brummfondel am Monday 13. December 2004, 10:22 MEW (#1)
    (User #784 Info)
    Ich hab bei meiner ersten Bewerbung nur die Mitarbeit in der Fachschaft des Fachbereichs und der Betreuung der Internet-Servers erwähnt. Von meinem OS-Projekten hab ich nichts weiter beschrieben, das fiel unter Sonstiges im Lebenslauf. Hätte man vielleicht prominenter erwähnen können, aber mir waren die Aufgaben, die nicht nur elektronisch zu sehen sind, wichtiger. Einfach OS vor sich hin entwickeln kann jeder, aber es sollte irgendwie auch die Verwendung davon ersichtlich sein (was zeigt, daß die Arbeit auch nützlich ist) und das ist nicht immer leicht.

    Betrachte es mal unter dem Gesichtspunkt, dann wirst du vielleicht selbst sehen, was und wie du es reinbringen kannst.

    --
    ok> boot net - install
    Kommt drauf an (Score:2, Tiefsinnig)
    Von blindcoder (symlink@scavenger.homeip.net) am Monday 13. December 2004, 11:05 MEW (#2)
    (User #1152 Info)
    als was du dich bewirbst.
    Ich selbst bin Consultant und wandere von Auftraggeber zu Auftraggeber. Einmal gings um die Installation eines RedHat Kickstart (Jumpstart?) Servers. Da hab ich natuerlich reingepackt, wo ich welche Linux Erfahrung gemacht habe.
    Ein andermal gings um First Level Support (Hotline). Da hab ich dann meine ehrenamtliche Mitarbeit an der technischen Hotline im Buergernetz Ingolstadt reingepackt.
    Und ein letztes mal gings um die Erstellung von Ueberwachungsskripten. Da hab ich dann alles Moegliche an OS-Projekten reingepackt bei denen ich jemals auch nur einen Patch submitted habe (und mich dran erinnern kann :) ).

    Ich denke, du solltest dir auch erstmal ueberlegen, was du gemacht hast und was du davon in dem Job um den du dich bewirbst brauchen kannst.
    Vergiss den Vertrag nicht... (Score:2, Interessant)
    Von Patrick Huber am Monday 13. December 2004, 11:33 MEW (#3)
    (User #1253 Info) https://swisstech.net

    Wenn Du einen Vertrag bekommst, ergänze Ihn um Paragraphen, dass Du In Deiner Freizeit auch OS programmierst (darfst). Und dass die Resultate dieser Arbeit in der Freizeit Dir gehören.

    Soviel ich weiss, gehören auch Programme die Du in der Freizeit programmierst, per Gesetz, dem Arbeitgeber. Er kann das ganze einfordern und muss Dich noch nicht mal dafür entschädigen...
    Re: Vergiss den Vertrag nicht... (Score:3, Informativ)
    Von maol (maol@symlink.ch) am Monday 13. December 2004, 12:48 MEW (#5)
    (User #1 Info) http://maol.ch/
    Das stimmt so nicht. Arbeiten, die nichts mit dem Gebiet zu tun haben, wofür Du angestellt bist, stehen nicht dem Arbeitgeber zu (ausser das stehe so explizit im Arbeitsvertrag).
    Als Sysadmin bist Du für ein relativ breites Arbeitsgebiet angestellt, musst also aufpassen, was Du programmierst. Aber auch dann ist es problemlos möglich, in Wikipedia mitzuschreiben, oder Desktop-Programme zu entwickeln, sofern diese nicht Sysadmin-related sind.

    Steht alles im Urheberrechtsgesetz, in der Schweiz im Artikel 17:
    "Wird in einem Arbeitsverhältnis bei Ausübung dienstlicher Tätigkeiten sowie in Erfüllung vertraglicher Pflichten ein Computerprogramm geschaffen, so ist der Arbeitgeber oder die Arbeitgeberin allein zur Ausübung der ausschliesslichen Verwendungsbefugnisse berechtigt."

    --
    maol symbolisch: Gründerblog.

    Re: Vergiss den Vertrag nicht... (Score:2, Interessant)
    Von sugus am Monday 13. December 2004, 13:32 MEW (#7)
    (User #1095 Info)
    Ich bin nicht ganz Deiner Meinung. Ich denke, grundsätzlich kannst ich in meiner Freizeit programmieren was ich will, ob die entwickelte Software mit meinem beruflichen Tätigkeitsgebiet zusammenhängt oder nicht, ist irrelevant. Der Arbeitgeber kann nur Rechte an der Software geltend machen, wenn ich die entwickelte Software oder Teile davon während der Arbeitszeit erarbeitet habe. Sinngemäss gilt dies meines Erachtens auch für Arbeiten, welche man im Auftragsverhältnis erledigt hat. Dies würde ich jetzt das OR und das Urherberrecht interpretieren.
    Re: Vergiss den Vertrag nicht... (Score:2)
    Von maol (maol@symlink.ch) am Monday 13. December 2004, 21:20 MEW (#11)
    (User #1 Info) http://maol.ch/
    Korrekt, gemäss URG gehört alle in der Freizeit erarbeitete Software komplett dem Arbeitnehmer. Im Zweifelsfall musst Du Dir aber gegen einen böswilligen [ex-]Arbeitgeber einen (teuren) Anwalt leisten, um dem Gericht beizubringen, dass Du die Software wirklich ausschliesslich in der Freizeit ausgedacht und programmiert hast.
    Wenn die SW nix mit dem Arbeitsgebiet zu tun hat, hat es der Arbeitgeber schwerer, das Gericht von seiner Position zu überzeugen.

    --
    maol symbolisch: Gründerblog.

    Re: Vergiss den Vertrag nicht... (Score:0)
    Von Anonymer Feigling am Monday 13. December 2004, 15:10 MEW (#9)
    Ich mache hier von Hard- und Softwaresupport, kleinen Skripts, Webentwicklung, Server Betreuung, usw. alles - also gehört auch quasi alles was ich in der Freizeit mache (z.B. ein Webshop) der Firma?!

    Im Artikel 17. steht aber nichts von der Freizeit..
    Re: Vergiss den Vertrag nicht... (Score:1)
    Von kiu am Monday 13. December 2004, 14:11 MEW (#8)
    (User #945 Info)
    Es geht imho um Patente und Gebrauchsmuster. Naeheres wird im Arbeitnehmerfindungsgesetz geregelt:
    § 4 - Diensterfindungen und freie Erfindungen
    (2) Gebundene Erfindungen (Diensterfindungen) sind während der Dauer des Arbeitsverhältnisses gemachte Erfindungen, die entweder...
    (3) Sonstige Erfindungen von Arbeitnehmern sind freie Erfindungen. Sie unterliegen jedoch den Beschränkungen der §§ 18 und 19.

    § 18 - Mitteilungspflicht
    (1) Der Arbeitnehmer, der während der Dauer des Arbeitsverhältnisses eine freie Erfindung gemacht hat, hat dies dem Arbeitgeber unverzüglich schriftlich mitzuteilen. Dabei muß über die Erfindung und, wenn dies erforderlich Ist, auch über ihre Entstehung soviel mitgeteilt werden, daß der Arbeitgeber beurteilen kann, ob die Erfindung frei ist.
    (2) Bestreitet der Arbeitgeber nicht innerhalb von drei Monaten nach Zugang der Mitteilung durch schriftliche Erklärung an den Arbeitnehmer, daß die ihm mitgeteilter Erfindung frei sei, so kann er die Erfindung nicht mehr als Diensterfindung in Anspruch nehmen.
    (3) Eine Verpflichtung zur Mitteilung freier Erfindungen besteht nicht, wenn die Erfindung offensichtlich im Arbeitsbereich des Betriebes des Arbeitgebers nicht verwendbar ist.

    § 19 - Anbietungspflicht
    (1) Bevor der Arbeitnehmer eine freie Erfindung während der Dauer des Arbeitsverhältnisses anderweitig verwendet, hat er zunächst dem Arbeitgeber mindestens ein nichtausschließliches Recht zur Benutzung der Erfindung zu angemessenen Bedingungen anzubieten, wenn die Erfindung im Zeitpunkt des Angebots in den vorhandenen oder vorbereiteten Arbeitsbereich des Betriebes des Arbeitgebers fällt. Das Angebot kann gleichzeitig mit der Mitteilung nach § 18 abgegeben werden.
    (2) Nimmt der Arbeitgeber das Angebot innerhalb von drei Monaten nicht an, so erlischt das Vorrecht.
    (3) Erklärt sich der Arbeitgeber innerhalb der Frist des Absatzes 2 zum Erwerb des ihm angebotenen Rechts bereit, macht er jedoch geltend, daß die Bedingungen des Angebots nicht angemessen seien, so setzt das Gericht auf Antrag des Arbeitgebers oder des Arbeitnehmers die Bedingungen fest.
    (4) Der Arbeitgeber oder der Arbeitnehmer kann eine andere Festsetzung der Bedingungen beantragen, wenn sich Umstände wesentlich ändern, die für die vereinbarten oder festgesetzten Bedingungen maßgebend waren.

    Re: Vergiss den Vertrag nicht... (Score:2, Informativ)
    Von mirabile (root@[IPv6:2001:6f8:94d:1::1]) am Monday 13. December 2004, 17:08 MEW (#10)
    (User #504 Info) http://mirbsd.de/
    Das gilt nur in den USA. Hier(TM) ist es so, daß
    es dann dir gehört, wenn Du es in Deiner Freizeit
    und ohne Mitnutzung der Materialien des Arbeit-
    gebers erstellst.

    Auch sonst gehören Dir die "moral rights", ledig-
    lich kannst nicht Du, sondern nur Dein Arbeitgeber
    über die Nutzung/Lizensierung entscheiden (das
    nennt sich dann "exklusive Nutzungsrechte").

    Alles Detailliertere ist landesspezifisch, und
    da die Mehrzahl hier Schweizer ist, lasse ich
    mich nicht weiter aus. Im Zweifelsfalle frage
    einen Anwalt und schau in Deinen Arbeitsvertrag;
    eine solche Klausel wollte ich allerdings auch
    haben.

    Ich bin BSDler, ich darf das!
    23.01.2005 12:32:12 UTC
    #1 der Hall of Fame mit 100 Kommentare
    Re: Vergiss den Vertrag nicht... (Score:0)
    Von Anonymer Feigling am Sunday 16. January 2005, 15:55 MEW (#14)
    Diese Aussage ist hanebüchen und man sollte dich dafür strafen. Halbwissen zu verbreiten hat noch selten jemandem etwas genutzt ...
    Auf jeden Fall (Score:1)
    Von schoelle am Monday 13. December 2004, 11:41 MEW (#4)
    (User #1454 Info)

    Aus meiner Erfahrung ist OS Mitarbeit immer ein grosses Plus. Als Assistent bin ich mehrmal mit Einstellungen beschäftigt gewesen. Die größte Angst, die man als Einsteller immer hat, ist dass man jemanden einstellt, der nicht selber handeln und arbeiten kann und immer Motivation und Anleitung von anderen benötigt.

    OS-Arbeit zeigt: Man ist bereit, für die eigenen Interessen initiativ zu werden. Denn im Internet nimmt niemand einen an die Hand und sagt "Tue nun dies oder das".


    Wikipedia != OS (Score:2, Interessant)
    Von akl am Monday 13. December 2004, 12:51 MEW (#6)
    (User #1799 Info) http://recentchanges.de
    Wie blindcoder schon schrieb, hängt das nicht zuletzt davon ab, für welchen Job Du Dich bewirbst. Wenn Du Dein Engagement in der Wikipedia erwähnst, solltest Du das allerdings nicht mit OpenSource in einen Topf werfen. Die Software der Wikipedia ist zwar Open Source, genauer Freie Software, die Enzyklopädie selbst fällt aber eher unter Freie Inhalte.
    Re: Wikipedia != OS (Score:1)
    Von mirabile (root@[IPv6:2001:6f8:94d:1::1]) am Tuesday 14. December 2004, 09:58 MEW (#12)
    (User #504 Info) http://mirbsd.de/
    Stimmt, die GNU FDL ist ja keine Open Source Lizenz
    (selbst wenn man Dokumentation unter Source faßt),
    sondern extrem unfrei, siehe hierzu die OSD (Open
    Source Definition) auf www.opensource.org sowie
    die Einwände des Debian-Projektes, als die FSF die
    Versionen 1.2 und 1.3 der GFDL entwarf (RMS hat
    damals gesagt, das Debian-Projekt sei ohne jegliche
    Relevanz für die FSF):
    http://lists.debian.org/debian-legal/2002/02/msg00046.html
    http://lists.debian.org/debian-legal/2002/02/msg00071.html
    http://lists.debian.org/debian-legal/2002/02/msg00079.html
    http://lists.debian.org/debian-legal/2003/08/msg01031.html
    http://lists.debian.org/debian-legal/2003/04/msg00132.html
    http://lists.debian.org/debian-legal/2003/04/msg00246.html
    (etc., muß weg, gibt noch mehr, zB http://lists.debian.org/debian-legal/2003/07/threads.html)

    Und die Zusammenfassung (man beachte den DRM-Teil):
    http://home.twcny.rr.com/nerode/neroden/fdl.html

    Ich bin BSDler, ich darf das!
    23.01.2005 12:32:12 UTC
    #1 der Hall of Fame mit 100 Kommentare
    Danke (Score:1)
    Von liquidat am Wednesday 15. December 2004, 02:20 MEW (#13)
    (User #1800 Info)
    Danke für die Antworten. Und an Symlink danke für das Posten.

    Linux User Group Schweiz
    Durchsuche symlink.ch:  

    Never be led astray onto the path of virtue.
    trash.net

    Anfang | Story einsenden | ältere Features | alte Umfragen | FAQ | Autoren | Einstellungen